Valeridium OÜ

Rückerstattungsrichtlinie

Stand: 9. Mai 2026 · Valeridium OÜ

Diese Rückerstattungsrichtlinie gilt für projektbasierte Software- und digitale Dienstleistungen von Valeridium OÜ. Einzelaufträge können durch schriftliche Vereinbarungen ergänzt werden.

1. Einzelfallprüfung

Rückerstattungsanträge werden im Einzelfall geprüft. Wir bewerten den Bearbeitungsstand, gezahlte Beträge, bereits angefallene Kosten und die Bedingungen der jeweiligen Vereinbarung, bevor wir entscheiden.

2. Arbeit noch nicht begonnen

Wenn Sie Honorare für vereinbarte Leistungen gezahlt haben und die Arbeit noch nicht begonnen wurde, kann unter Abzug nicht erstattungsfähiger Drittkosten oder vorab mitgeteilter Verwaltungsgebühren — soweit anwendbar — eine Rückerstattung möglich sein.

3. Laufende oder erbrachte Arbeit

Wenn die Arbeit begonnen oder bereits erbracht wurde, können Gebühren teilweise oder vollständig nicht erstattungsfähig sein — abhängig von erreichten Meilensteinen, eingesetzter Zeit, in Ihrem Auftrag beschafften Lizenzen oder Abonnements und den Vertragsbedingungen. Erbrachte Ergebnisse unterliegen in der Regel den vereinbarten Regeln zu geistigem Eigentum und Lizenzen.

4. Abonnements und wiederkehrende Leistungen

Bei Abonnements oder wiederkehrender Abrechnung gelten Kündigung und Erstattungsansprüche nach den schriftlich vereinbarten Abrechnungsbedingungen (z. B. Kündigungsfristen, Verlängerung, Mindestlaufzeit). Sofern nicht anders geregelt, können laufende Gebühren bis zu einer wirksamen Kündigung nach diesen Bedingungen weiterhin anfallen.

5. Rückerstattung beantragen

Senden Sie Rückerstattungsanträge an contact@valeridium.com von der mit Ihrem Konto oder Vertrag verknüpften E-Mail-Adresse und nennen Sie Firmenname, Rechnungs- oder Vertragsreferenz sowie eine kurze Begründung. Wir bemühen uns um Antwort in angemessener geschäftlicher Frist.

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